EFRE-Fördermittel

Das REACT-EU-Programm ist sicherlich im gemeinnützigen Sport in NRW derzeit in aller Munde. Die Fördermaßnahme "Digitalisierung gemeinnütziger Sporteinrichtungen in NRW" zielt auf die Digitalisierung des organisierten Breitensports in Nordrhein-Westfalen ab. Das Land NRW fördert mit Hilfe der EU-Mittel die Investitionen in die mediale Ausstattung der jeweiligen Einrichtungen mit entsprechender Hardware und der dazugehörigen Software, die für mindestens 3 Jahre nach Ablauf des Bewilligungszeitraums für den geförderten Zweck weiter genutzt werden.

Der Kreissportbund Heinsberg e.V. hat einen entsprechenden Antrag in Höhe von 20.000 € gestellt, der von der Bezirksregierung Köln bewilligt wurde.  Mit dieser großzügigen Finanzspritze können unter anderem die Serversysteme und die digitalen Arbeitsplätze der Geschäftsstelle modernisiert werden. Zudem sollen ehrenamtliche Mitarbeiter mit Laptops ausgestattet werden.

Wir danken allen Beteiligten, die uns bei der Umsetzung behilflich waren.

Verfahrensverlauf und Antragsstellung

Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.

Die Verteilung der Fördermittel im Kreis Heinsberg läuft über den Kreissportbund. Vereine, die in den Genuss der Unterstützung kommen wollen, müssen Mitglied im KSB sein.

Der KSB behält sich vor, eine Priorisierung vornehmen.

Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren mit folgendem Ablauf:

  • Antragsstellung bis 10. März 2023 beim KSB Heinsberg
  • Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch den KSB bis zum 10. Juli 2023.​
  • Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet spätestens am 15. September 2023.
  • Für die Beschaffung sind mindestens drei Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.​
  • Vorlage des Verwendungsnachweises beim KSB nach Abschluss des Kaufvorgangs spätestens aber bis zum 25. August 2023
  • Der KSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Bund die Mittel.
  • Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den KSB an den Sportverein.

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen gibts auf der LSB-Homepage.