Informationen zur Förderung "Moderne Sportstätte 2022"

Das sagt die Presse

Informationsveranstaltung für alle Mitgliedsvereine am 13.11.2019

Am 13.11.2019 fand in der Festhalle Oberbruch eine Infoveranstaltung für alle Mitgliedsvereine statt.

Rund 50 Vereine wurden durch Dietmar Fischer, Referent des LSB auf den neuesten Stand gebracht.

Die Veranstaltung war ein voller Erfolg. Der KSB wird die Vereine rund um die Antragsstellung beraten und begleiten.

 

 

So funktioniert das neue Förderprogramm Der Ablauf vom Antrag bis zur Zuwendung

Phase 1 - „Vorantrag“

Der Sportverein reicht nach Beratung durch den vor Ort zuständigen GSV/SSV/SSB oder KSB über das Förderportal des Landessportbunds NRW eine Projektskizze ein, die aus einer Beschreibung des Vorhabens und einem Kosten- und Finanzierungsplan besteht. Aus den eingereichten Projektskizzen erstellt der zuständige GSV/SSV/SSB oder KSB eine Förderliste/Förderempfehlung als Beschlussvorlage für die Staatskanzlei (s. 3).

Voraussetzung 1: Der Sportverein hat die sog. Doppelmitgliedschaft, d. h. er ist sowohl Mitglied eines Stadt-/Gemeindesportverbandes, Stadtsportbundes oder Kreissportbundes sowie Mitglied in einem Sport-Fachverband. Dabei muss mindestens eine der Mitgliedschaften bereits vor dem 15.10.2018 bestanden haben und die jeweils noch ausstehende Mitgliedschaft zur Antragsstellung (Phase 2, Schritt 4) beantragt werden.

Voraussetzung 2: Die Sportanlage ist im Eigentum des Antragstellers/der Antragstellerin oder ist ihm/ihr in einem langfristigen Pacht-/Mietverhältnis (mindestens 10 Jahre ab Antragstellung) zugesichert. Der Verein muss dabei wirtschaftlicher Träger sein, d. h. zuständig für „Dach und Fach“. Die Förderempfehlung beinhaltet auch die Festsetzung der Förderquote, von mindestens 50% bis maximal 90% (bei Fördersummen über 100.000€ bis maximal 85%, bei über 1 Mio. € bis maximal 80%). Der SSB, bzw. SSV oder GSV wird die Quote anhand des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets der Stadt bzw. Gemeinde festlegen (»hier finden Sie das Budget für Ihre Stadt). Die Vorschlagsliste wird an die Kommunalverwaltung gereicht um ein Benehmen einzuholen. D.h. die Kommune hat die Möglichkeit zu prüfen, ob die Vorhaben der Vereine im Sinne der Sportentwicklungsplanung sind und kann dementsprechend eine Stellungnahme abgeben. Die Vorschlagliste des zuständigen GSV/SSV/SSB oder KSB wird an die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen weitergeleitet, die auf Grundlage der Liste und der dort vorgeschlagenen Förderquoten die Förderentscheidung trifft. Die Staatskanzlei informiert die Vereine über ihre Entscheidung, sowie den SSB/SSV/GSV, den Landessportbund und die NRW.BANK. Es besteht die Möglichkeit über den gesamten Förderzeitraum (bis spätestens 31.01.2022) mehrere Vorschlagslisten zu erstellen.

Phase 2 - Antragstellung

Mit der Mitteilung der Förderentscheidung wird der Sportverein aufgefordert, einen Zuwendungsantrag über das Förderportal des Landessportbunds NRW zu stellen. Im Zuwendungsantrag müssen, unter anderem, zu folgende Punkten Informationen angegeben werden: - Zeitrahmen der Baumaßnahmen (geplanter Beginn und Abschluss) - Ausgaben (ab einer Höhe von mehr als 100.000€ gegliedert in Kostengruppen nach DIN 276) - Finanzierungsplan, bestehend aus dem Eigenanteil, Förderungen von Dritten und von öffentlichen Stellen, Kredite sowie sonstige Fremdmittel - Ggf. der Nachweis der Nutzungsrechte an der Sportstätte Ab diesem Zeitpunkt ist der vorzeitige Baumaßnahmenbeginn förderunschädlich. Vereine sollten aber beachten, dass die Förderung und die Fördersumme noch nicht zugesichert sind. Der Zuwendungsantrag wird von der NRW.BANK bearbeitet, die daraufhin den Zuwendungsbescheid erteilt.

Die Zuwendungen werden dann nach folgendem Schema ausgezahlt:

a. bei Fördersummen bis 100.000€ erhält der Verein 80% der Summe direkt ohne Mittelanforderung zwei Wochen nach Rechtskraft des Zuwendungsbescheids und 20% nach der Prüfung des Verwendungsnachweises

b. bei Fördersummen zwischen 100.000€ - 1 Mio.€ erhält der Verein 30% der Summe direkt ohne Mittelanforderung zwei Wochen nach Rechtskraft des Zuwendungsbescheids, 50% auf Antrag (Nachweis des Baubeginns erforderlich) und 20% nach Prüfung des Verwendungsnachweises

c. bei Fördersummen ab 1 Mio.€ erhält der Verein 20% der Summe direkt ohne Mittelanforderung zwei Wochen nach Rechtskraft des Zuwendungsbescheids, 60% auf Antrag (Nachweis des Baubeginns erforderlich) und 20% nach Prüfung des Verwendungsnachweises

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Antragsstellung

Umfangreiche Informationen finden Sie hier.

Pressemitteilung des LSB

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